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   VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033   

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https://dejure.org/2017,52244
VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033 (https://dejure.org/2017,52244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2017 - 9 CS 17.2033 (https://dejure.org/2017,52244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 9 CS 17.2033 (https://dejure.org/2017,52244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für eine Gaststätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für eine Gaststätte; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; Entstehung von erheblichen Lärmbeeinträchtigungen

  • rechtsportal.de

    Beschwerde; Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für eine Gaststätte; Gebietsart; Rücksichtnahme; Immissionsrichtwert; Vorhaben; Rücksichtnahmegebot; Lärmbeeinträchtigung; Immissionswert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung des Geräuschniveaus um 1 dB(A) ist vom Nachbarn hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung des Geräuschniveaus um 1 dB(A) ist vom Nachbarn hinzunehmen! (IBR 2018, 226)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen in einem lediglich angrenzenden Gebiet besteht aber grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    Eine Straße kann vielmehr sowohl eine trennende als auch eine verbindende Wirkung haben (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    Ein Nachbar kann sich gegen eine gebietsfremde Nutzung nur zur Wehr setzen, wenn beide Grundstücke demselben faktischen Baugebiet angehören (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    Die Überschreitung des Immissionsrichtwerts durch die Gesamtbelastung um 1 dB(A) wird daher als zumutbar eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779

    Relevante Umgebung für die Beurteilung der Einwirklung auf das Ortsbild

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    Auch für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebietes ist die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033
    b) Davon abgesehen gibt es keinen Rechts- oder Tatsachensatz, wonach der Bereich der gegenseitigen Prägung stets vom Straßengeviert und der gegenüberliegenden Bebauung begrenzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 9 ZB 14.1541 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 04.06.2019 - AN 3 K 19.00340

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung von 91 Wohneinheiten

    Der sich aus § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO ergebende Nachbarschutz besteht nur insoweit, wie die nähere Umgebung i. S. von § 34 BauGB reicht (BVerwG v. 20.8.1998, 4 B 79.98; BayVGH v. 22.12.2017, 9 CS 17.2033).

    Auch wenn es sich hier unbestritten um faktische allgemeine Wohngebiete nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 BauNVO handelt, ist für die Beurteilung des jeweiligen Gebietsbereichs die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 9 CS 17.2033; B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779).

    In der Regel gilt bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben als Bereich gegenseitiger Prägung das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 9 CS 17.2033).

  • VGH Bayern, 06.05.2021 - 9 ZB 19.2469

    Erweiterung eines Wohnhauses - Nachbarunterschrift

    Zwar gibt es keinen Rechtssatz, dass die gegenseitige Prägung i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB stets vom Straßengeviert und der gegenüberliegenden Bebauung begrenzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 9 CS 17.2033 - juris Rn. 21), bei Wohnbauvorhaben entspricht dies jedoch der ständigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.1099 - juris Rn. 20; B.v. 1.12.2011 - 14 CS 2577 - juris Rn. 26; U.v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris Rn. 25).
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